Skip to main content

Fra­gen und Antworten

Häu­fig gestell­te Fragen

Die am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen zu unse­ren Bildungs­­angeboten und Dienst­leis­tungen haben wir zusam­men mit unse­ren Ant­wor­ten hier für Sie zusammen­ge­tragen. Kli­cken Sie ein­fach auf eine Fra­ge, um die dazu­gehörige Ant­wort zu lesen.

Was kos­tet die Teil­nah­me an einem Bildungsangebot?

Unse­re Bil­dungs­an­ge­bo­te wer­den in der Regel kom­plett über Kos­ten­trä­ger wie das Job­cen­ter und die Agen­tur für Arbeit geför­dert. Um an einem unse­rer Bil­dungs­an­ge­bo­te teil­zu­neh­men, müs­sen Sie einen Bil­dungs­gut­schein bzw. einen Akti­vie­rungs- und Ver­mitt­lungs­gut­schein (AVGS) bean­tra­gen – damit wer­den alle anfal­len­den Kos­ten für Sie übernommen.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bil­dungs­gut­schein berech­tigt Sie, an einem Bil­dungs­an­ge­bot in den Berei­chen Wei­ter­bil­dung, Umschu­lung oder Teil­qua­li­fi­ka­ti­on teil­zu­neh­men. Der Kos­ten­trä­ger, der den Bil­dungs­gut­schein aus­ge­stellt hat, garan­tiert Ihnen damit die Über­nah­me der anfal­len­den Kos­ten. Dazu gehö­ren Lehr­gangs­ge­büh­ren, Fahrt­kos­ten und bei Bedarf Kinderbetreuungskosten.

Was ist ein AVGS?

Der Akti­vie­rungs- und Ver­mitt­lungs­gut­schein (AVGS) berech­tigt Sie, an einem Bil­dungs­an­ge­bot aus den Berei­chen Vor­be­rei­tung und Akti­vie­rung teil­zu­neh­men. Der Kos­ten­trä­ger, der den Bil­dungs­gut­schein aus­ge­stellt hat, garan­tiert Ihnen damit die Über­nah­me der anfal­len­den Kos­ten. Dazu gehö­ren Lehr­gangs­ge­büh­ren, Fahrt­kos­ten und bei Bedarf Kinderbetreuungskosten.

Kann ich einen unver­bind­li­chen Bera­tungs­ter­min vereinbaren?

Natür­lich. Uns ist es wich­tig, dass Sie sich bei uns wohl­füh­len. Daher soll­ten Sie sich nur dann zur Teil­nah­me an unse­ren Bil­dungs­an­ge­bo­ten ent­schei­den, wenn Sie sich ganz sicher sind, in uns den rich­ti­gen Bil­dungs­trä­ger gefun­den zu haben.

Kann ich mich auch bera­ten las­sen, wenn ich noch nicht so genau weiß, was ich will?

Das ist selbst­ver­ständ­lich jeder­zeit mög­lich. Wir hel­fen Ihnen gern dabei, das rich­ti­ge Bil­dungs­an­ge­bot für Sie zu finden.

Kann ich bei Inter­es­se an einem Bil­dungs­an­ge­bot an einem Pro­be­un­ter­richt teilnehmen?

Ja, das ist nach Ver­ein­ba­rung jeder­zeit mög­lich. Wir bie­ten die Teil­nah­me am Pro­be­un­ter­richt ger­ne an, damit Sie sicher sein kön­nen, dass das Bil­dungs­an­ge­bot zu Ihnen passt.

Mein*e Arbeitsvermittler*in möch­te, dass ich mich nach einer Wei­ter­bil­dung erkun­di­ge und einen Qua­li­fi­zie­rungs­plan vor­le­ge. Erstel­len Sie unver­bind­lich einen Qualifizierungsplan?

Ja, ein Qua­li­fi­zie­rungs­plan ist ein Vor­schlag über die mög­li­chen Schu­lungs­in­hal­te und die vor­aus­sicht­li­che Dau­er der Qua­li­fi­zie­rung. Die­sen kön­nen Sie nach der Bera­tung bei uns Ihrem*Ihrer Arbeitsvermittler*in vor­le­gen. Ist Ihr*e Vermittler*in ein­ver­stan­den, kann er*sie Ihnen einen Bil­dungs­gut­schein ausstellen.

Erhal­te ich am Ende mei­ner Teil­nah­me ein Zeug­nis oder ein Zertifikat?

Am Ende einer Ihrer Teil­nah­me erhal­ten Sie von uns ein Zertifikat.

Muss ich teil­neh­men, wenn das Job­cen­ter mich schickt?

Das kommt dar­auf an, um wel­ches Bil­dungs­an­ge­bot es sich han­delt. Weist das Job­cen­ter Sie zu einem bestimm­ten Pro­jekt in den Berei­chen Vor­be­rei­tung oder Akti­vie­rung zu (z. B. Assess­ment­cen­ter oder Bewer­ber­cen­ter), dann sind Sie ver­pflich­tet dar­an teil­zu­neh­men. Haben Sie bereits vor dem Beginn­ter­min eine Arbeits­stel­le gefun­den und sich beim Job­cen­ter abge­mel­det, müs­sen Sie selbst­ver­ständ­lich nicht teilnehmen.

Sol­len Sie an einer Umschu­lung, einer Wei­ter­bil­dung oder einer Teil­qua­li­fi­ka­ti­on teil­neh­men schlägt Ihr*e Vermittler*in Ihnen in der Regel vor, sich bei ver­schie­de­nen Bil­dungs­trä­gern über deren Ange­bo­te zu infor­mie­ren. Sie bespre­chen mit Ihrem*Ihrer Vermittler*in, ob Sie bei uns das rich­ti­ge Bil­dungs­an­ge­bot für Sie gefun­den haben oder ob Sie sich noch bei ande­ren Bil­dungs­trä­gern umschau­en möchten.

Wel­che Unter­richts­for­men gibt es bei Ihnen?

Wir arbei­ten im Grup­pen­un­ter­richt. Unse­re Dozent*innen füh­ren den Unter­richt im Lehr­ge­spräch oder lei­ten Sie indi­vi­du­ell bei der Erar­bei­tung der Schu­lungs­in­hal­te an. Die Dozent*innen sind immer anwesend.

Unter­stüt­zen Sie mich bei der Suche nach einem Arbeitsplatz?

Wir ste­hen täg­lich in Kon­takt zu Arbeitgeber*innen, um offe­ne Stel­len zu erfra­gen. Die­se Stel­len geben wir an inter­es­sier­te Kund*innen wei­ter. Selbst­ver­ständ­lich hel­fen wir Ihnen auch bei der Erstel­lung der Bewer­bungs­un­ter­la­gen und schla­gen Sie direkt bei Arbeitgeber*innen vor.

Was kos­tet die Notfall-Kinderbetreuung?

Uns ist wich­tig, dass Sie auch dann, wenn Kin­der­gar­ten oder Schu­le aus­fal­len, am Unter­richt teil­neh­men kön­nen. Daher gehört die Kin­der­be­treu­ung zu unse­ren kos­ten­lo­sen Serviceangeboten.

Noch Fra­gen? So errei­chen Sie uns.

Ver­wal­tung Mönchengladbach

02166 128 300

Sie konn­ten kei­ne Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen fin­den? Unse­re Ver­wal­tung in Mön­chen­glad­bach ist mon­tags bis frei­tags von 7.30 bis 16.30 Uhr tele­fo­nisch für Sie erreich­bar – sowie natür­lich jeder­zeit schrift­lich per Kontaktformular.

Kontaktformular