Fragen und Antworten
Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden von Behörden und Institutionen laufend neue Entscheidungen zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 bekanntgegeben. Wir informieren Sie darüber, welche Auswirkungen das für Sie im Rahmen der Teilnahme bei uns bedeutet.
Ist Faktum von den Schulschließungen betroffen?
Unsere Präsenzangebote werden bis auf Weiteres erneut ausgesetzt. Wir werden, wie bereits zwischen März und Mai des vergangenen Jahres, die Durchführung unserer Weiterbildungen und Umschulungen mit alternativen Lernmethoden aufrecht erhalten. Unsere Verwaltung ist während der gewohnten Geschäftszeiten telefonisch und per E‑Mail für Sie da.
Findet die Notfall-Kinderbetreuung statt?
Ab Dienstag, 17. 3. 2020 findet bis auf Weiteres keine Notfall-Kinderbetreuung statt.
Ich bin alleinerziehend und habe keine Kinderbetreuung, wie geht es denn jetzt weiter?
Rufen Sie uns gerne an, wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Was passiert mit dem Lernstoff, den Klausuren, den Prüfungen und dem Führerschein?
Im Präsenzunterricht besprechen wir die Klausur- und Prüfungstermine mit Ihnen.
Theorieunterricht und Fahrstunden finden ab sofort wieder statt.
Ich habe in der nächsten Woche eine IHK-Prüfung. Findet diese statt?
Die neuen Prüfungstermine werden zeitnah durch die IHK bekanntgegeben.
Ich bin im Einzelcoaching. Was ist mit meinen Terminen?
Vom 16.12.2020 zunächst bis zum 10.1.2021 finden keine Coachingangebote vor Ort statt.
Wie soll ich mich verhalten, um mich und andere vor Ansteckung zu schützen?
Waschen Sie sich Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife für mindestens 20 bis 30 Sekunden. Desinfektionsmittel sollten Sie nur verwenden, wenn Sie keine Möglichkeit haben Ihre Hände zu waschen.
Halten Sie möglichst 1 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen. Vermeiden Sie das Berühren von Mund, Nase und Augen mit den Händen. Husten oder niesen Sie in die Armbeuge. Papiertaschentücher bitte nach Gebrauch umgehend entsorgen.
Diese Vorschläge gelten als wichtigste und effektivste Vorkehrungen. Für ärztlichen Rat wird empfohlen, die Hausarztpraxis zuvor anzurufen und die Situation mit dem Personal zu besprechen. Daneben können Sie sich auch an das für Ihre Region zuständige Gesundheitsamt wenden. Auch das Robert Koch-Institut bietet als Hilfe ein Online-Tool an, in dem über die Postleitzahl deutschlandweit lokale und regionale Ansprechstellen aufgeführt werden.
Was ist, wenn ich nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert bin?
In diesem Fall sollten Sie unbedingt Rücksprache mit den Behörden (insbesondere Gesundheitsamt) halten. Neben der eigenen Genesung sollten Sie darauf achten, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über die Erkrankung erhalten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, vorzugsweise ein Beschäftigungsverbot nach § 31 IfSG). Auf keinen Fall dürften Sie weiter in der Öffentlichkeit unterwegs sein und auch nicht an den Angeboten von Faktum teilnehmen. Hiervon ausgenommen ist das Einzelcoaching auf telefonischer Basis. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit.
Noch Fragen? So erreichen Sie uns.
Verwaltung Mönchengladbach
Sie konnten keine Antworten auf Ihre Fragen finden? Unsere Verwaltung in Mönchengladbach ist montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr telefonisch für Sie erreichbar – sowie natürlich jederzeit schriftlich per Kontaktformular.